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Teilnahmebedingungen des DLC Dein LottoClub

Die Teilnahme-Bedingungen des DLC - Dein LottoClub

Für die Teilnahme an den Ausschüttungen der Lotteriegewinne des DLC gelten die nachstehenden Teilnahmebedingungen.

Letzte Aktualisierung der Teilnahmebedingungen: 01. November 2023
 

1. Teilnahme
1.1 Der DLC Dein LottoClub tippt auf eigene Rechnung und in eigenem Namen unterschiedliche Einzelreihen- und Vollsysteme auf den Ausgang der Ziehungen von Gewinnzahlen staatlicher bzw. offizieller Lotterien, wie z. B. „Lotto 6aus49”, „Spiel 77”, „Super 6”, „EuroJackpot” oder "EuroMillions". Grundlage für die Teilnahme an den Gewinnausschüttungen ist die Annahme der Teilnahme-Anmeldung durch den DLC­-Vorstand. Ergänzend dazu finden diese Teilnahmebedingungen Anwendung für die monatlichen bzw. ziehungsabhängigen Gewinnausschüttungen. Jedes DLC­-Mitglied (nachfolgend "Mitglied" genannt) erkennt diese Teilnahmebedingungen und die Club-Satzung mit der Zahlung seines Beitrags an. Ein DLC-Mitglied ist nur dazu berechtigt, ein Mitgliedskonto zur gleichen Zeit auf dein-lottoclub.com zu registrieren und zu führen. Stellt der DLC Mehrfachregistrierungen fest, werden diese gelöscht.

1.2 Der DLC hat sich verpflichtet, keine Personen unter 18 Jahren aufzunehmen. Zur Volljährigkeitsprüfung können Name, Adresse und Geburtsdatum an das DLC Service-Center oder entsprechende Dienstleister übermittelt und per Identitäts-­Check mit den dort vorliegenden Daten abgeglichen werden. Sofern die Daten des Anmeldenden nicht über einen Dienstleister ermittelt werden können, kann das Postident-­Verfahren angewendet werden. Und es findet eine Bonitätsprüfung statt.

2. Teilnahmearten / Mitgliedsbeitrag
Der DLC bietet die Teilnahme an den Gewinnausschüttungen des Ziehungs- und Monatsspiel an den unter Punkt 1.1 beschriebenen Lotterien an. Das Ziehungsspiel bezieht sich auf einzelne Ziehungen, das Monats­spiel auf eine Monats-Spielperiode. Dazu kann das Mitglied sowohl die Lotto­- und Systemart als auch die Anzahl Teilnehmer auswählen. Der Mitgliedsbeitrag ist der jeweilige Teilnahmebetrag, der sich aus der Größe des Systems und der Anzahl Teilnehmer ergibt. Dieser setzt sich aus durchschnittlich 2/3 Spieleinsatz und 1/3 Organisations- und Verwaltungsgebühren zusammen. Weitere Gebühren o. Ä. fallen nicht an.

2.1 Ziehungs­spiel
Die Anmeldung zum Ziehungsspiel kann ausschließlich online über die DLC-Internetseite www.dein-lottoclub.com vorgenommen werden. Das Mitglied wählt dort die gewünschte Teilnahme aus, die der DLC für die dort angegebene/n Ziehung/en tippen wird. Der Teilnahmebetrag ist unmittelbar über das auf der Internetseite vorgegebene Bezahlverfahren zu bezahlen. Das Mitglied erhält daraufhin vom DLC-Vorstand unverzüglich, spätestens kurz vor Ziehungsbeginn, eine Teilnahme-Bestätigung gemäß Punkt 4 dieser Teilnahmebedingungen, die seinen anteiligen Gewinnanspruch dokumentiert. Jeweils am ersten Werktag nach einer Ziehung erfolgt die Abrechnung und Ausschüttung der erzielten Lotteriegewinne.

2.2 Monatsspiel
Der DLC tippt jeweils für die Dauer einer Spielperiode, anschließend werden die Gewinne daraus abgerechnet und ausgeschüttet. Eine Spielperiode entspricht in der Regel einem Kalendermonat, der aus acht oder neun Ziehungen bestehen kann. Welche Ziehungen einer Spielperiode zugeordnet werden, entscheidet der DLC­-Vorstand. Bedingt durch Feiertage o. Ä. kann sich eine organisatorisch bedingte Verschiebung einer Ziehung in einen anderen Kalendermonat ergeben. Der DLC-Vorstand informiert die Mitglieder frühzeitig in den Lotto­News und im Internet, welche Ziehungen die kommende Spielperiode umfasst. Die Teilnahme am Monatsspiel kann zu jedem Ende einer Spielperiode gekündigt werden.

3. Treuhänder
3.1 Der vom DLC beauftragte Treuhänder, Steuerberater Helfried Behr, Limburgstr. 11c, 40235 Düsseldorf (nachfolgend Treuhänder genannt), ist gemäß Treuhandvertrag verpflichtet, die Tippquittungen zu verwahren. Diese werden vom DLC elektronisch dem Veranstalter zugeleitet und von diesem auf elektronischem Weg bestätigt; der Treuhänder erhält monatlich eine Datensicherung dieser elektronischen Tippbestätigung zur Verwahrung.

3.2. Darüber hinaus ist der Treuhänder beauftragt, die Gewinnansprüche gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Der Treuhänder ist in Erledigung dieser von ihm zu übernehmenden Aufgaben berechtigt, dem jeweiligen Mitglied jederzeit Auskünfte zu erteilen, er unterliegt insoweit nicht der ansonsten geltenden beruflichen Verschwiegenheit.

4. Teilnahme-Bestätigung
4.1 Ein Mitglied erhält denjenigen Teil des Gesamtgewinns je System, das seiner Teilnahme- und Systemart entspricht, sofern die fristgerechte Bezahlung des Teilnahmebetrags erfolgt ist. Maßgebend ist das Teilnehmerverzeichnis, das beim Treuhänder verwahrt wird. Jedes Mitglied, das in das Verzeichnis aufgenommen wurde, erhält eine Teilnahme-­Bestätigung. Die Teilnahme-­Bestätigung umfasst die unter Punkt 4.3 aufgeführten Daten.

4.2 Die Teilnahme­-Bestätigung wird vom DLC-Vorstand ausgesprochen, wenn der Teilnahmebetrag beim Ziehungsspiel sofort oder beim Monatsspiel spätestens am Tag des vom DLC genannten Zahlungstermins bezahlt worden ist. Entscheidend ist die bankwirksame Buchung auf dem Konto des DLC­-Treuhänders. Die Bezahlung des Teilnahmebetrags kann durch Verrechnung noch nicht ausgezahlter Gewinnanteile erfolgen.

4.2.1 Bei Zahlung per Lastschrift im Ziehungsspiel kann die Teilnahme-Bestätigung auch ohne bankwirksame Buchung erfolgen. Der Beitrag wird in der Regel innerhalb der nächsten drei Arbeitstage nach Teilnahmeanmeldung dem Girokonto des Mitglieds belastet. Das Mitglied verpflichtet sich hierbei für ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Bestätigte Teilnahmen  bzw. Ziehungen sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Im Falle von Rücklastschriften entstehende Kosten werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.

4.3 Vor Beginn der jeweiligen Ziehung bzw. Spielperiode bestätigt der DLC dem Mitglied:
a) alle Tipps und Zahlen der Systeme, die sich auf die Spielteilnahme beziehen,
b) die Ziehung bzw. Spielperiode und Lotterie, die getippt wird,
c) die Spielschein­-Nummern zwecks Kontrolle der Superzahl, Spiel 77 und Super 6,
d) die Anzahl Mitglieder je System. Durch diese Anzahl Mitglieder wird nach Ablauf der Ziehung bzw. Spielperiode der Gesamtgewinn des jeweiligen Systems geteilt.

5. Gewinn-Anspruch
5.1 Der Anspruch auf Gewinnausschüttung richtet sich ausschließlich nach den Daten, die der DLC den Mitgliedern in der Teilnahme­-Bestätigung bestätigt hat.

5.2. Die vom DLC erzielten Lotteriegewinne werden nach der gewählten Ziehung bzw. monatlich zu 100 Prozent an die Mitglieder ausgeschüttet.

6. Gewinn-Abrechnung
6.1 Nach jeder abgelaufenen Ziehung bzw. Spielperiode wird für jedes Mitglied eine Gewinn­-Abrechnung detailliert nach Systemen und Spieltagen erstellt. Abgerechnet wird i.d.R. beim Monats­spiel nach der letzten Lotto­-6aus49-­Ziehung eines Kalendermonats. Der genaue Termin wird den Mitgliedern in den LottoNews und im Internet vor Spielbeginn bekanntgegeben.

6.2 Die Verteilung des Gesamtgewinns eines jeden Systems erfolgt nach den vom DLC bestätigten Daten, die der DLC­-Treuhänder verwahrt. Die Gewinne des DLC werden vom Veranstalter auf ein Konto des Treuhänders überwiesen.

6.3 Einwendungen gegen die Gewinn­-Abrechnung sind dem DLC schriftlich mitzuteilen. Die Gewinn­-Abrechnung gilt als anerkannt, sofern nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Gewinn-Abrechnung schriftliche Einwendungen erhoben wurden.

7. Gewinn-Auszahlung
7.1 Der DLC führt für jedes Mitglied ein Mitgliedskonto auf dem der Teilnahmebetrag belastet und die Gewinnausschüttung gutgeschrieben wird. Weist das Mitgliedskonto zum Zeitpunkt der Gewinn­-Abrechnung des Monatsspiels ein Guthaben von über 10,00 € aus, so erfolgt unaufgefordert die unverzügliche Auszahlung in voller Höhe. Guthaben unter 10,00 € werden mit dem darauffolgenden Teilnahmebetrag verrechnet.

7.2 Ein Guthaben aus dem Ziehungsspiel verbleibt auf dem Mitgliedskonto bis das Mitglied die Auszahlung selbst veranlasst.

7.3 Sofern ein Mitglied das Ziehungs- und Monatsspiel wählt, können Gewinnguthaben aus dem Monatsspiel zur Verwendung im Ziehungsspiel bereitgestellt werden. In dem Fall findet die Gewinnauszahlung gemäß Punkt 7.1 dieser Teilnahmebedingungen keine Anwendung.

7.4 Die Auszahlung eines Guthabens kann direkt über die entsprechende DLC-Internetseite oder über das DLC Service-Center veranlasst werden. Auszahlungen über einen Betrag von mehr als 1.000,00 € erfolgen erst, nachdem der DLC die Gewinne von der Lotteriegesellschaft erhalten hat.

8. Abgabe der DLC-Tipps
Alle Tipps (Einzel­- und Systemreihen), gemäß den jeweiligen Teilnahme-Bestätigungen, nimmt die EU Lotto Ltd. vom DLC entgegen. Die EU Lotto Ltd. ist eine Gesellschaft, die von der Regierung von Gibraltar offiziell zur Annahme von Tipps auf Lotterien lizenziert ist (Lizenznummer RGL 066), Handelsregisternummer 109514 (REID Nummer GICO 109514­83), nachfolgend EU Lotto genannt. Der DLC tippt bei EU Lotto auf den Ausgang der Ziehungen der vom Deutschen Lotto­ und Totoblock veranstalteten oder mitveranstalteten Lotterien „Lotto 6aus49”, „Spiel 77”, „Super 6”, „EuroJackpot” und "EuroMillions".

9. Lotterien und Gewinnquoten
9.1 Lotto 6aus49 ist ein EU Lotto­-Spiel mit Bezug auf das deutsche „Lotto 6aus49“. „Lotto 6aus49“ wird vom Deutschen Lotto­ und Totoblock (nachfolgend "DLTB" genannt) veranstaltet. Bei „Lotto 6aus49“ werden sechs Zahlen („Gewinnzahlen“) aus den Zahlen 1 bis 49 und eine „Superzahl“ aus 10 Zahlen (0­ bis 9) gezogen. Ziehungen finden mittwochs und samstags statt. Die Superzahl ist die letzte Ziffer der Tippschein-­Nummer auf dem Tippschein. Es gibt 9 Gewinnklassen.

9.2 Der im Hinblick auf einen EU Lotto­-Gewinntipp in den Gewinnklassen 3 bis 9 auszuzahlende Gewinn entspricht der vom DLTB veröffentlichten Gewinnquote in der jeweiligen Gewinnklasse.

9.3 Der im Hinblick auf einen EU Lotto-­Gewinntipp in Gewinnklasse 1 und 2 auszahlbare Gewinn hängt von der Anzahl der EU Lotto-­Gewinntipps in der jeweiligen Gewinnklasse, der Anzahl der DLTB­-Gewinner in der jeweiligen Gewinnklasse und dem von DLTB auszahl­baren Gewinn in der jeweiligen Gewinnklasse ab.

Beispiel 1: Gibt es nur einen EU Lotto­-Gewinntipp und keinen Gewinner vom DLTB im Lotto 6aus49, so beträgt der auszahlbare Betrag 100 % der Jackpotsumme, bzw. der Gewinnsumme der Gewinnklasse 2.

Beispiel 2: Gibt es einen EU Lotto­-Gewinntipp und einen Gewinner vom DLTB, so beträgt der auszahlbare Betrag 50 % der Jackpotsumme, bzw. der Gewinnsumme der Gewinnklasse 2.

Beispiel 3: Gibt es zwei EU Lotto­-Gewinntipps und nur einen Gewinner vom DLTB im Lotto 6aus49, so beträgt der auszahlbare Betrag pro Gewinner 33 1/3 % der Jackpotsumme, bzw. der Gewinnsumme der Gewinnklasse 2.

9.4 Die Gewinnausschüttung in den Gewinnklassen 1 und 2 ist jeweils auf 50 Mio. Euro begrenzt. Überschreitet in einer Ziehung die Gewinnausschüttung der Gewinnklasse 1 oder 2 den Betrag von 50 Mio. Euro, wird der darüberhinausgehende Betrag der nächstniedrigeren Gewinnklasse zugeschlagen, in der ein oder mehrere Gewinner festgestellt werden. In dem Fall wird die in 9.2 und 9.3 aufgeführte Auszahlungsregelung mit der Annahme angewendet, als wenn es keine Pflichtauszahlung der unteren Gewinnklassen geben würde.

9.5 Spiel 77 ist ein EU Lotto­-Spiel, das nur in Verbindung mit dem EU Lotto-­Spiel Lotto 6aus49 gespielt werden kann. Spiel 77 basiert auf der Zusatzlotterie „Spiel 77”, die vom DLTB veranstaltet wird. Bei „Spiel 77” wird vom DLTB eine siebenstellige Gewinnzahl zwischen 0000000 und 9999999 gezogen. Ziehungen finden mittwochs und samstags statt.

9.6 Der im Hinblick auf einen EU Lotto­-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszahlbare Gewinn hängt von der Anzahl der EU Lotto­-Gewinntipps und der Anzahl der DLTB­Gewinner und dem von DLTB auszahlbaren Gewinn in der Gewinnklasse 1 ab. Der auszuzahlenden Gewinn in den Gewinnklassen 2 bis 7 entspricht der vom DLTB für „Spiel 77” veröffentlichten Gewinnquote in der jeweiligen Gewinnklasse. Der Gesamtbetrag aller von EU Lotto für Gewinnklasse 1 für eine Ziehung auszuzahlenden Gewinne entspricht ungeachtet Satz 1 höchstens 10.000.000,00 € für die jeweilige Ziehung und wird ggf. aufgeteilt.

9.7 Super 6 ist ein EU Lotto­-Spiel, das nur in Verbindung mit dem EU Lotto­-Spiel Lotto 6aus49 gespielt werden kann. Super 6 basiert auf der deutschen Zusatzlotterie „Super 6”, die von den Mitgliedern des DLTB veranstaltet wird. Bei „Super 6” wird vom DLTB eine sechsstellige Gewinnzahl zwischen 000000 und 999999 gezogen. Ziehungen finden mittwochs und samstags statt.

9.8 Der auf einen EU Lotto-­Gewinntipp für eine Gewinnklasse auszuzahlende Gewinn entspricht dem Betrag der vom DLTB für die jeweilige Ziehung von „Super 6” veröffentlichten Gewinnquote. Der Gesamtbetrag aller von EU Lotto für Gewinnklasse 1 für eine Ziehung auszuzahlenden Gewinne entspricht ungeachtet Satz 1 höchstens 1.000.000,00 € für die jeweilige Ziehung und wird ggf. aufgeteilt.

9.9 EuroJackpot ist ein EU Lotto­-Spiel, das auf der europäischen Lotterie „EuroJackpot” basiert, die u. a. von dem DLTB mitveranstaltet wird. Bei „EuroJackpot” werden fünf Zahlen („Gewinnzahlen”) aus den Zahlen 1 bis 50 und zwei Zahlen („Eurozahlen”) aus den Zahlen 1 bis 12 gezogen. Ziehungen finden dienstags und freitags statt. Es gibt 12 Gewinnklassen.

9.10 Der im Hinblick auf einen EU Lotto-­Gewinntipp in den Gewinnklasse 3 bis 12 auszuzahlende Gewinn entspricht den vom DLTB oder einem Mitveranstalter bezüglich der Anzahl EuroJackpot-­Gewinner veröffentlichten Gewinnquote in der jeweiligen Gewinnklasse.

9.11 Der im Hinblick auf einen EU Lotto­-Gewinntipp in den Gewinnklassen 1 und 2 auszahlbare Gewinn hängt von der Anzahl der EU Lotto-­Gewinntipps in der jeweiligen Gewinnklasse, der Anzahl der EuroJackpot­-Gewinner in der jeweiligen Gewinnklasse, dem von DLTB oder seinen Mitveranstaltern auszahlbaren Gewinn in der jeweiligen Gewinnklasse ab:

Beispiel 1: Gibt es nur einen EU Lotto­-Gewinntipp und keinen Gewinner vom DLTB oder einem Mitveranstalter, so beträgt der auszahlbare Betrag 100 % der Jackpotsumme, bzw. der Gewinnsumme der Gewinnklasse 2.

Beispiel 2: Gibt es einen EU Lotto­-Gewinntipp und einen Gewinner vom DLTB oder einem Mitveranstalter, so beträgt der auszahlbare Betrag 50 % der Jackpotsumme, bzw. der Gewinnsumme der Gewinnklasse 2.

Beispiel 3: Gibt es zwei EU Lotto­-Gewinntipps und nur einen Gewinner vom DLTB oder einem Mitveranstalter, so beträgt der auszahlbare Betrag pro Gewinner 33 1/3 % der Jackpotsumme, bzw. der Gewinnsumme der Gewinnklasse 2.

9.12 EuroMillions ist ein EU Lotto­-Spiel, das auf der europäischen Lotterie „EuroMillions” basiert, die u. a. von  Loterías y Apuestas del Estado, kurz LAE (Ziehung in Paris) mitveranstaltet wird. Bei „EuroMillions” werden fünf Zahlen („Gewinnzahlen”) aus den Zahlen 1 bis 50 und zwei Zahlen („Sternzahlen”) aus den Zahlen 1 bis 12 gezogen. Ziehungen finden dienstags und freitags statt. Es gibt 13 Gewinnklassen.

9.13 Der im Hinblick auf einen EU Lotto-­Gewinntipp in den Gewinnklasse 3 bis 13 auszuzahlende Gewinn entspricht den von LAE oder einem Mitveranstalter bezüglich der Anzahl EuroMillions-Gewinner veröffentlichten Gewinnquote in der jeweiligen Gewinnklasse.

9.14 Der im Hinblick auf einen EU Lotto­-Gewinntipp in den Gewinnklassen 1 und 2 auszahlbare Gewinn hängt von der Anzahl der EU Lotto-­Gewinntipps in der jeweiligen Gewinnklasse, der Anzahl der EuroMillions-Gewinner in der jeweiligen Gewinnklasse, dem von LAE oder seinen Mitveranstaltern auszahlbaren Gewinn in der jeweiligen Gewinnklasse ab:

Beispiel 1: Gibt es nur einen EU Lotto­-Gewinntipp und keinen Gewinner von LAE oder einem Mitveranstalter, so beträgt der auszahlbare Betrag 100 % der Jackpotsumme, bzw. der Gewinnsumme der Gewinnklasse 2.

Beispiel 2: Gibt es einen EU Lotto­-Gewinntipp und einen Gewinner von LAE oder einem Mitveranstalter, so beträgt der auszahlbare Betrag 50 % der Jackpotsumme, bzw. der Gewinnsumme der Gewinnklasse 2.

Beispiel 3: Gibt es zwei EU Lotto­-Gewinntipps und nur einen Gewinner von LAE oder einem Mitveranstalter, so beträgt der auszahlbare Betrag pro Gewinner 33 1/3 % der Jackpotsumme, bzw. der Gewinnsumme der Gewinnklasse 2.

9.15 Hat es in vier aufeinanderfolgenden EuroMillions-Ziehungen keinen Gewinner von LAE oder einem Mitbewerber in der Gewinnklasse 1 und/oder 2 gegeben, ist die LAE oder ein Mitbewerber verpflichtet, die Auszahlung der Gewinne der Gewinnklasse 1 und/oder 2 auf die unteren Gewinnklassen vorzunehmen. In dem Fall wird die in 9.13 aufgeführte Auszahlungsregelung mit der Annahme angewendet, als wenn es keine Pflichtauszahlung der Gewinnklassen 1 und/oder 2 geben würde.

 
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